Friedhof und Kolumbarium

Die kath. Propsteigemeinde St. Vitus ist Träger  der Friedhöfe Markstiege und Esterfeld sowie des  Kolumbariums an der Markstiege.



Der Friedhof als Ort der Trauer, der Dankbarkeit für das Leben und der Hoffnung auf Gott

Friedhöfe sind Orte der Trauer, der Erinnerung, der Stille und Besinnung, auch Plätze der Begegnung und des Atemholens. Inmitten unserer Stadt sind sie wichtige  soziale und auch spirituelle Orte.  Menschen, die einander hier begegnen, verbindet einerseits die schmerzvolle Erinnerung und Trauer an einen lieben Menschen, den sie verloren haben.  Andererseits aber auch die Dankbarkeit für gemeinsame Lebenserfahrungen und Hoffnung und der Trost  im Vertrauen auf das von Gott zugesagte Heil.

 

In der Trägerschaft der Kath. Propsteigemeinde St. Vitus befinden sich zwei Friedhöfe sowie ein Kolumbarium:

  • der 1864 errichtete Friedhof Markstiege (Markstiege 35a • 49716 Meppen) und 
  • der 1995 errichtete Friedhof Esterfeld (Friedhofallee 1 • 49716 Meppen)
  • sowie das am 25. Mai 2014 eingeweihte Kolumbarium auf dem Friedhof an der Markstiege.

Um den sich wandelnden Bestattungsgewohnheiten Rechnung zu tragen, hat die Propsteigemeinde St. Vitus ein Kolumbarium, also eine in einem Gebäude befindliche  Grabstätte für Urnen, in der alten Friedhofskapelle auf dem Friedhof Markstiege, zum Eingang Lingener Straße hin gelegen, eingerichtet.

 

Alle Meppener Bürgerinnen und Bürger können im Todesfall eines Angehörigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte  sowohl auf dem Friedhof Markstiege als auch auf dem Friedhof in Esterfeld erwerben. Darüber hinaus kann, ohne dass ein Todesfall vorliegt, vorab ein Nutzungsrecht an einer freien Wahlgrabstätte auf dem Friedhof Markstiege erworben werden. 

Auf beiden Friedhöfen sind folgende Bestattungsarten möglich: 

  • Erdbestattungen in Wahl-, Reihen- oder Rasengräbern 
  • Urnenbestattungen in Wahl-, Reihen- oder Rasengräbern sowie Baumbestattungen 
  • Urnenbestattungen im Kolumbarium 

Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte beträgt 30 Jahre und kann auf Wunsch nach Ablauf verlängert werden.

Das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden. Es fällt nach 20 Jahren an den Friedhofsträger zurück. Auf dem Friedhof  Esterfeld werden auch Grabstätten für Mitbürgerinnen und Mitbürger muslimischen Glaubens angeboten.

 

Friedhöfe bieten Raum für eine große biologische Vielfalt. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Gestaltung des Friedhofs insgesamt sowie der einzelnen Grabstätten. Als ökologisch nachteilig sind Grababdeckungen mit Stein und Kies zu sehen. Der naturnahe Friedhof als Grünoase verlangt eine bunte, lebendige Vielfalt aus dem großen Reich der Pflanzenwelt.   


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Bestattungsantrag
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Gebührenordnung für den Friedhof
Gebührenordnung (gültig ab 01.08.2024).p
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Friedhofsordnung Propstei
Friedhofsordnung Propstei ab 01.04.2023.
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Gebührenordnung Kolumbarium
Kolumbarium Gebührenordnung ab 01.06.201
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Kolumbariumordnung
Kolumbarium Ordnung ab 01.06.2014.pdf
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Kontaktmöglichkeiten

Friedhofsmitarbeiter

Telefon

05931 4085007

Handy

0170 5307945


Kirchenverwaltung

Für nähere Informationen rund um die Katholischen Friedhöfe in Meppen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Verwaltung der Kath. Kirchengemeinden gerne zur Verfügung:

 

Anschrift

Verwaltung der kath. Kirchengemeinden Meppen

Domhof 18

49716 Meppen

Telefon 05931 13564

Fax 05931 89981

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